Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Zustandekommen des Valet-Parkenvertrags

Vertragspartner sind die Firma Carkeeper und der Kunde, oder eine von ihm beauftragte Person. Mit der Buchungsanfrage durch den Kunden und der darauf folgenden Bestätigung seitens der Firma Carkeeper, spätestens jedoch bei der Fahrzeugübergabe an einen Mitarbeiter der Firma Carkeeper, kommt zwischen der Firma Carkeeper und dem Kunden ein Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zustande. Mit der Buchung, jedoch spätestens bei der Fahrzeugübergabe an die Fa. Carkeeper erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB.

2. Kontakt

Der Kunde ist verpflichtet, den Valetdienst mindestens 15 Minuten vor seiner Ankunft am vereinbarten Parkplatz telefonisch oder per WhatsApp zu informieren. Die Kontaktdaten des Valetdienstes werden in der Buchungsbestätigung angegeben.

3. Stellplatz

Unterbringung der Fahrzeuge durch die Fa. Carkeeper erfolgt je nach Verfügbarkeit in der Tiefgarage oder auf dem Aussenplatz.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Fahrzeug die angegebenen Maße (Länge 5,50 cm und 195 cm Höhe) für den Parkplatz nicht überschreitet.

4. Haftung

Die Fa. Carkeeper haftet für Schäden am Kundenfahrzeug, wenn es sich um vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten ihrer Mitarbeiter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen handelt. Nicht versichert sind Vandalismus, Diebstahl von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Sachbeschädigungen durch Dritte sowie Schäden durch höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, elementare Naturkräfte und Kriegsereignisse.

Erfolgt die Übergabe im Dunkeln, bei regennasser oder stark verschmutzer Karosserie, sind spätere Reklamationen von kleinen Kratzern am Lack ausgeschlossen. Gebrauchsspuren am Fahrzeug sind von Reklamationen ausgeschlossen. Für den Verlust von Gegenständen im Fahrzeuginnenraum, oder Kofferraum haftet Fa. Carkeeper grundsätzlich nicht. Verzichtet der Kunde aus Zeitmangel oder sonstigen Gründen auf eine Inaugenscheinnahme mit dem Abholer der Fa.Carkeeper, sind spätere Reklamationen oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war. Die maximale Haftungssumme für einen Schadenfall beträgt 20.000 Euro.

Nach dem Losfahren vom Flughafen sind keine Mängel oder Schäden mehr zu beanstanden und werden auch nicht in die Haftung übernommen.

5. Rücktritt

Carkeeper räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einem Rücktritt von mindestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der Übergabe fallen keine Stornokosten an. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von weniger als 24 Stunden hat Carkeeper Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die eine Rücktrittspauschale i. H. v. 50% des vereinbarten Preises beinhaltet. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

6. Datenschutz

Alle Kundendaten werden von der Firma Carkeeper, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz vertraulich behandelt. Der Kunde gibt uns sein Einverständnis, seine Daten elektronisch zu verarbeiten und zu speichern, im Rahmen der nötigen Vertragsbedingungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

7. Verfahren bei Nichtabholung des Fahrzeugs

Sollte der Kunde sein Fahrzeug nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem vereinbarten Abholtermin abholen und keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben, wird die Firma Carkeeper den Kunden schriftlich oder telefonisch kontaktieren und eine Frist von weiteren 14 Tagen setzen, um das Fahrzeug abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma Carkeeper berechtigt, Standgebühren in Höhe von 100 Euro pro Tag zu berechnen.

Falls das Fahrzeug nach Ablauf von insgesamt 30 Tagen nicht abgeholt wird und keine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, ist die Firma Carkeeper berechtigt, das Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten. Dies umfasst die Veräußerung des Fahrzeugs gemäß § 1234 BGB (Pfandrecht des Frachtführers) und § 383 BGB (Notverkauf). Der Kunde wird vor der Veräußerung erneut schriftlich benachrichtigt. Der Erlös aus der Veräußerung wird mit den offenen Forderungen der Firma Carkeeper verrechnet. Ein überschüssiger Betrag wird dem Kunden erstattet.

8. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

Carkeeper Park and Fly
R. Tamim Popal
Obenhauptstrasse 15
22335 Hamburg

Stand: Januar 2025
Mit dem Datum der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Carkeeper Park and Fly ihre Gültigkeit.