Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Carkeeper Park and Fly

Stand: Januar 2025


1. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag über den Valet-Parken-Service kommt zwischen der Firma Carkeeper Park and Fly (im Folgenden „Carkeeper“) und dem Kunden oder einer von ihm beauftragten Person zustande.

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde eine Buchungsanfrage stellt und Carkeeper diese bestätigt. Alternativ gilt der Vertrag spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs an einen Mitarbeiter von Carkeeper als zustande gekommen.

Mit der Buchung bzw. spätestens bei der Fahrzeugübergabe erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.


2. Kontaktaufnahme vor Ankunft

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, mindestens 15 Minuten vor seiner Ankunft am vereinbarten Übergabeort den Valet-Service zu kontaktieren. Dies kann telefonisch oder per WhatsApp erfolgen.

Die dafür notwendigen Kontaktdaten werden dem Kunden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme stellt sicher, dass das Personal von Carkeeper zur Übergabe bereitsteht und keine Verzögerungen entstehen.


3. Stellplatz und Fahrzeugmaße

Die Unterbringung der Fahrzeuge erfolgt je nach Verfügbarkeit in einer Tiefgarage oder auf einem Außenstellplatz. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug die zulässigen Maße nicht überschreitet.

Maximal zulässige Fahrzeugmaße:

  • Länge: 5,00 Meter

  • Höhe: 1,95 Meter

Fahrzeuge, die diese Maße überschreiten, können vom Valet-Service nicht angenommen werden. Eine vorherige Absprache ist in solchen Fällen zwingend erforderlich.


4. Haftung

Carkeeper haftet für Schäden am Fahrzeug des Kunden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der eigenen Mitarbeiter, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch:

  • Vandalismus

  • Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen

  • Sachbeschädigungen durch Dritte

  • Höhere Gewalt, innere oder äußere Unruhen, Naturereignisse, Kriegsereignisse

Besondere Hinweise zur Fahrzeugübergabe:

  • Erfolgt die Übergabe bei Dunkelheit, Regen oder starker Verschmutzung des Fahrzeugs, sind kleine Lackkratzer oder Gebrauchsspuren von Reklamationen ausgeschlossen.

  • Verlust von Gegenständen im Fahrzeuginneren oder Kofferraum wird nicht von Carkeeper übernommen.

  • Verzichtet der Kunde auf eine gemeinsame Kontrolle des Fahrzeugs bei Übergabe, sind spätere Schadensmeldungen ausgeschlossen.

Kommt es bei der Rückgabe zu Schäden, die nach Auffassung des Kunden zuvor nicht vorhanden waren, trägt der Kunde die Beweislast, dass diese Schäden durch Carkeeper oder deren Mitarbeiter verursacht wurden, sofern der Schaden bei Übergabe für das Personal nicht erkennbar war.

Für Unfälle, die während der Fahrt des Kunden auftreten, haftet die Haftpflichtversicherung des Kunden.

Nach Verlassen des Flughafengeländes durch den Kunden sind keine Mängel oder Schäden mehr reklamierbar und werden von Carkeeper nicht mehr übernommen.


5. Rücktritt und Stornierung

Der Kunde hat jederzeit das Recht, von der Buchung zurückzutreten.

  • Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt: keine Stornokosten.

  • Weniger als 24 Stunden vor Übergabe: Carkeeper ist berechtigt, 50 % des vereinbarten Preises als pauschale Entschädigung in Rechnung zu stellen.

Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung aus wichtigem Grund muss die andere Partei unverzüglich schriftlich informiert werden.


6. Datenschutz

Carkeeper behandelt alle Kundendaten streng vertraulich und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.


7. Verfahren bei Nichtabholung des Fahrzeugs

Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem vereinbarten Abholtermin abgeholt und gibt es keine andere Vereinbarung, kontaktiert Carkeeper den Kunden schriftlich oder telefonisch und setzt eine weitere Frist von 14 Tagen zur Abholung.

Nach Ablauf dieser Frist ist Carkeeper berechtigt, Standgebühren in Höhe von 100 € pro Tag zu berechnen.

Wird das Fahrzeug auch nach insgesamt 30 Tagen nicht abgeholt und existiert keine schriftliche Vereinbarung, darf Carkeeper das Fahrzeug gesetzlich verwerten, z. B. durch Verkauf gemäß § 1234 BGB (Pfandverkauf) oder § 383 BGB (Selbsthilfeverkauf).

Vor der Verwertung wird der Kunde erneut schriftlich benachrichtigt. Etwaige Verkaufserlöse werden mit offenen Forderungen von Carkeeper verrechnet. Ein verbleibender Überschuss wird an den Kunden ausgezahlt.


8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Fehlen Regelungen im Vertrag, gelten Bestimmungen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen, als vereinbart.


9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.


Carkeeper Park and Fly
R. Tamim Popal
Obenhauptstraße 15
22335 Hamburg

Mit Inkrafttreten dieser AGB verlieren alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Carkeeper Park and Fly ihre Gültigkeit